Tageskarten
Tages Erlaubnisschein KFV Mallersdorf e.V.
-Gewässer: Kleine Laber (Gewässerstrecke siehe Karte) -Preis: 12,00€
-Erlaubt ist das Angeln mit 2 Ruten -Nachtfischen erlaubt
-Das Fischen mit einem Krebsteller oder einer Krebsreuse ist auf Signalkrebs erlaubt
-Neben den gesetzlichen sind folgende Schonmaße (SM) und Schonzeiten (SZ) zu beachten:
-Aal: kein SM und keine SZ
-Aitel, Rotauge, Rotfeder: kein SM und keine SZ
-Barbe: SM 40 cm SZ 15.April mit 15.Juni
-Bachforelle: SM 30 cm SZ 01.Okt. mit 15.März
-Bachsaibling kein SM und keine SZ
-Brachse: kein SM und keine SZ
-Karpfen: SM 35 cm SZ keine
-Nase: SM 30 cm SZ 01.März mit 30.April
-Regenbogenforelle: SM 30 cm SZ 15.Dez. mit 15.April
-Rutte: SM 40 cm SZ keine
-Schleie: SM 30 cm SZ 01.Mai mit 30.Juni
-Gezieltes Raubfischen ist verboten (toter Köderfisch, Blinker, Wobbler usw.) (Entnahme von Hecht und Zander verboten)
-Drillingverbot für alle Angelarten
-Fangbegrenzung: insgesamt täglich 2 Fische (Karpfen, Forellen, Schleien, Barben, Nasen, Rutten...) und max. 5 Weißfische (Rotaugen, Rotfedern, Aitel, Güster...)
-Der Verkauf gefangener Fische ist verboten
-Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar, gilt nur für den benannten Inhaber und nur für den Ausstellungstag
-Anfüttern ist nicht gestattet -Futterkorb und Futterspirale sind erlaubt
-Das Halten von gefangenen Fischen ist im Fangwasser auf die geringst mögliche Dauer zu beschränken. Setzkescher dürfen nur verwendet werden, wenn sie hinreichend geräumig und aus knotenfreiem Textil hergestellt sind.
-Befahren der Laberwiesen ist grundsätzlich untersagt, auch bei frisch gemähten Wiesen
-Am Vereinsgewässer werden Kontrollen durchgeführt! Den Anweisungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten.
-Tageskarte mit Fangergebniss bei der Ausgabestelle wieder zurückgeben!
Erhältlich innerhalb unserer Öffnungszeiten!!!