Tageskarten

 

Tages Erlaubnisschein KFV Mallersdorf e.V.

-Gewässer: Kleine Laber (Gewässerstrecke siehe Karte)     -Preis: 12,00€

-Erlaubt ist das Angeln mit 2 Ruten     -Nachtfischen erlaubt

-Das Fischen mit einem Krebsteller oder einer Krebsreuse ist auf Signalkrebs erlaubt

-Neben den gesetzlichen sind folgende Schonmaße (SM) und Schonzeiten (SZ) zu beachten:

-Aal: kein SM und keine SZ

-Aitel, Rotauge, Rotfeder: kein SM und keine SZ

-Barbe: SM 40 cm SZ 15.April mit 15.Juni

-Bachforelle: SM 30 cm SZ 01.Okt. mit 15.März

-Bachsaibling kein SM und keine SZ

-Brachse: kein SM und keine SZ

-Karpfen: SM 35 cm SZ keine

-Nase: SM 30 cm SZ 01.März mit 30.April

-Regenbogenforelle: SM 30 cm SZ 15.Dez. mit 15.April

-Rutte: SM 40 cm SZ keine

-Schleie: SM 30 cm SZ 01.Mai mit 30.Juni

-Gezieltes Raubfischen ist verboten (toter Köderfisch, Blinker, Wobbler usw.) (Entnahme von Hecht und Zander verboten)

-Drillingverbot für alle Angelarten

-Fangbegrenzung: insgesamt täglich 2 Fische (Karpfen, Forellen, Schleien, Barben, Nasen, Rutten...) und max. 5 Weißfische (Rotaugen, Rotfedern, Aitel, Güster...)

-Der Verkauf gefangener Fische ist verboten

-Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar, gilt nur für den benannten Inhaber und nur für den Ausstellungstag

-Anfüttern ist nicht gestattet     -Futterkorb und Futterspirale sind erlaubt

-Das Halten von gefangenen Fischen ist im Fangwasser auf die geringst mögliche Dauer zu beschränken. Setzkescher dürfen nur verwendet werden, wenn sie hinreichend geräumig und aus knotenfreiem Textil hergestellt sind.

-Befahren der Laberwiesen ist grundsätzlich untersagt, auch bei frisch gemähten Wiesen

-Am Vereinsgewässer werden Kontrollen durchgeführt! Den Anweisungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten.

-Tageskarte mit Fangergebniss bei der Ausgabestelle wieder zurückgeben!

 

Erhältlich innerhalb unserer Öffnungszeiten!!!