Kauf des Feuerwerks
Pyrotechnische Gegenstände dürfen nur auf den Markt gebracht werden, wenn sie einen Konformitätsnachweis besitzen. Dies ist erkennbar am CE-Zeichen und einer Registriernummer.
Die Registriernummer (z. B. 0589-F2-0001) setzt sich zusammen aus
- 4-stelliger Nummer der benannten Stelle, die die Baumusterprüfung durchgeführt hat. 0589 steht z.B. für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Andere vierstellige Nummern stehen für Benannte Stellen anderer EU-Staaten.
- Kategorie des pyrotechnischen Gegenstandes. F1 steht für Kategorie 1; F2 für Kategorie 2.
- laufender Nummer zur Identifizierung des pyrotechnischen Gegenstandes (zu recherchieren im Internet).
Das bisherige „BAM-Zulassungszeichen“ (z.B. BAM PII 0802) behält noch bis zum 03.07.2017 seine Gültigkeit.
Kaufen und verwenden Sie keine Grau- oder Billigimporte!
Keine Selbstbasteleien
Kommt es zu Unfällen, sind die Ursachen meist Zweckentfremdung und leichtsinnige und verbotene Basteleien. Wer sachgemäß mit Feuerwerkskörpern umgeht, braucht keine Gefahr befürchten.
• Lagern Sie Feuerwerkskörper an einem kühlen und trockenen Ort.
• Beachten und lesen Sie immer die Gebrauchsanweisung. Überlassen Sie das Zünden des Feuerwerks nur den Silvestergästen, die einen klaren Kopf behalten und nichts getrunken haben.
• Stellen Sie alle Feuerwerksartikel, die im Zimmer verwendet werden dürfen, wie zum Beispiel Tischfeuerwerke, auf eine feuerfeste Unterlage und nicht in die Nähe von leicht entzündbaren Materialien.
• Alle Feuerwerkskörper der Kategorie F2 wie Knaller, Frösche, Vulkane, Raketen, Römische Lichter, Batterien, Sonnen und Fontänen dürfen nur von Personen über 18 Jahren erworben werden und nur im Freien abgebrannt werden!
• „Kleinere“ Knallkörper mit Reibkopf werden an einer Streichholzschachtel entzündet und sofort weggeworfen. Werfen Sie diese nie in Personengruppen!
• Die größeren Knallkörper wie Kanonenschläge muss man auf den Boden legen und entzünden. Entfernen Sie sich schnell von den gezündeten Knallkörpern. Auch Römische Lichter, Vulkane und Fontänen sollten Sie nach dem Zünden niemals in der Hand behalten.
• Raketen senkrecht abschießen: Es eignen sich leere Wein- oder Sektflaschen, idealerweise in einem Getränkekasten für einen sicheren Stand. Wichtig ist, dass die Raketen ungehindert aufsteigen können.
• Neues Batterie-, System- und Kombinationsfeuerwerk: Aufgrund der wesentlich größeren Effektfülle bei diesen neuen Feuerwerksartikeln sind besondere Sicherheitsaspekte auf den jeweiligen Gebrauchsanweisungen zu beachten.
• Wer Zweifel hat, sollte auf Nummer sicher gehen und einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereithalten.
• Im Falle eines Brandes oder Unfällen (verursacht durch Feuerwerkskörper oder auch nicht) rufen Sie die Feuerwehr bzw. Rettungsdienst (Tel.: 112)
• Zur eigenen Sicherheit sollten Sie grundsätzlich Türen und Fenster schließen. Balkone eignen sich nicht als Ort zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Sie sollten niemals Feuerwerkskörper in den Taschen Ihrer Kleidung „zwischenlagern“.
• Blindgänger niemals 2 x anzünden, sondern mit Wasser überschütten und entsorgen.
Weitere Infos finden Sie hier: Feuerwerk sicher zünden | BVPK – Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk
!Viel Vergnügen mit Ihren gekauften Feuerwerksartikeln!
!Alles Gute für´s Neue Jahr!
Ihr C.H. Fishing Shop