Feuerwerksverkauf


 

Feuerwerksverkauf:

Sa., 28.12.2024   09:00 - 19:00 Uhr

Mo., 30.12.2024   09:00 - 19:00 Uhr

Di., 31.12.2024   09:00 - 17:00 Uhr

Es erwarten Sie wieder viele Produkte von den Firmen:

Blackboxx, Fire Event, Funke, Lesli

Nico-Europe, Pyro Group Europe, Panda,

Weco, Xplode und Zena!

 

Alles zugelassene und geprüfte Qualitäts Produkte!

Wir beraten Sie gerne...

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Wir sind Mitglied!!!

Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V.

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Sie möchten während des Jahres ein Kleinfeuerwerk der Kategorie II (sog. Silvester-Feuerwerk) abbrennen?
 
Hierzu benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung (Einkauf bei Ihrem Händler nur damit möglich) und eine Freistellung vom Verwendungsverbot.
Sie füllen ganz einfach einen Antrag aus (Vordruck bekommen Sie bei uns) und reichen diesen bei der zuständigen Gemeinde, Stadt ein, in dessen Zuständigkeitsbereich das Feuerwerk bzw. der Platz des Abbrandes fällt!
Folgende Angaben werden benötigt:
 
-Antragsteller: Name und Privatanschrift
-Empfänger: Anschrift der zuständigen Gemeinde, Stadt
 
-Begründung: Hochzeit, Firmenfeiern, Geburtstag usw.
-Veranstaltungsort bzw. Abbrennplatz: genaue Anschrift des Veranstaltungsortes, ggf. Eigentümer des Lokals, Platz
-Ort, Datum, Unterschrift
 
-Durchführung durch: Name desjenigen, der das Feuerwerk abbrennt
 
-Je nach Veranstaltungsort kann die zuständige Behörde Auflagen erteilen, z.B. ausreichenden Brandschutz verlangen (Bereitstellung von Feuerlöschgeräten o.ä. ) oder auch Artikel ausklammern, von denen eine Gefahr ausgehen könnte (z.B. Raketen). Diesen Auflagen kann nicht widersprochen werden.
Bitte beachten Sie: Der Antrag sollte der Gemeinde, Stadt mindestens 14 Tage (besser mind. 4 Wochen) vor dem Abbrandtermin vorliegen.
Falls Sie das Feuerwerk auf einem fremden Grundstück abbrennen, muß auch eine Zustimmung des Grundstücksbesitzers mit eingereicht werden.
Die Genemigung kostet in der Regel zwischen 20,00 und 40,00€
 
Die Feuerwerkskörper dürfen nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erworben und abgebrannt werden.
 
Beispiele für Kategorie II Feuerwerk: Verbundfeuerwerk (Batterien) , Römische Lichter, Vulkane, Sonnenräder, Fontänen, kleine Feuertöpfe...
 
Interesse???
Kontaktieren Sie uns bzgl. Möglichkeit, Antrag auf Ausnahmegenehmigung, Kosten usw.